Krebsfrüherkennung
Sie beinhaltet gemäß der Vorsorgerichtlinien im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen einmal jährlich ab dem 20. Lebensjahr die Untersuchung auf Veränderungen am Gebärmutterhals durch Abstrichentnahme (Pap Test), eine gynäkologische Tastuntersuchung; ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich eine Tastuntersuchung der Brust, ab dem 35. Lebensjahr die sog. Ko-Testung am Gebärmutterhals mit einem zusätzlichem Virus Test auf Papillomaviren (HPV Test).
Ab dem 50. Lebensjahr erfolgt die Einladung zur Teilnahme am Brustkrebs-Screening mittels Mammographie alle 2 Jahre.
Die Früherkennung bietet auch ab dem 50. Lebensjahr einen regelmäßigen immunologischen Stuhltest auf Veränderungen im Darm sowie die Beratung zur Durchführung einer Darmspiegelung.
Im Rahmen der Versorgung durch private Krankenkassen werden regelhaft weitere Untersuchungen erstattet. Im Gespräch mit Ihnen werden wir Sie gerne beraten, welche Untersuchungen für Sie persönlich eine optimale Ergänzung darstellen könnten, diese können dann auch als sog. IGeL (individuelle Gesundheit Leistungen) durchgeführt werden.